1)
Die Gesellschaft der Freunde des Burgtheaters vergibt in jeder Saison einen nach der Doyenne des Hauses benannten Preis für herausragende Leistungen eines Schauspielers bzw. einer Schauspielerin in der abgelaufenen Spielzeit.
2)
Jedes Mitglied hat das Recht, ein bis drei Darsteller/innen zu nominieren. Bei den Genannten muss es sich um Ensemblemitglieder oder Personen handeln, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Wien haben und in der abgelaufenen Saison in mindestens drei Eigenproduktionen gespielt haben. Die Nominierung erfolgt ausschließlich über die Homepage der Gesellschaft der Freunde des Burgtheaters.
3)
Die Auszählung der über die Homepage eingelangten Stimmen erfolgt im Büro der Gesellschaft der Freunde des Burgtheaters.
4)
Die fünf Meistgenannten werden einer fünfköpfigen Fachjury vorgelegt, die bis spätestens Ende Juni aus diesen Nominierten die Gewinnerin oder den Gewinner bestimmt. Die Entscheidung der Fachjury ist unanfechtbar.
5)
Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Fachjury obliegt ausschließlich dem Vorstand der Gesellschaft der Freunde des Burgtheaters.
6)
Jede(r) Prämierte kann den Preis erst nach fünf Jahren wieder erhalten.
7)
Die Überreichung des Preises erfolgt im Rahmen einer Matinee zu Beginn der nächsten Saison
